Sprechstundenbedarf

Als Sprechstundenbedarf gelten nur solche Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen Berechtigten zur Verfügung stehen müssen. Dies sind beispielsweise:

  • Verbandsmittel und Wundversorgung
  • Nahtmaterial
  • Schienen
  • Spül- und Infusionslösungen
  • Infusionsbestecke

Welche Artikel als Sprechstundenbedarf gegenüber den Krankenkassen genau verordnet werden dürfen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. - Für Bayern gilt die Vereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern

 

Gegen Zusendung einer Verordnung für Sprechstundenbedarf (Muster 16a mit Markierung des Feldes "9")  rechnen wir direkt und kostengünstig mit den Krankenkassen ab.

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